Preise
Abrechnung für unterstützende Angebote im Alltag
Seit dem 01.01.2017 werden Leistungen an fünf Pflegegrade angepasst.
Jeder der in einen Pflegegrad eingestuft wird bekommt Leistungen von der Pflegekasse.
Bei Pflegegrad 1 – 5 bekommt jeder 125,00€ ( Entlastungsbeitrag )
Reichen die 125,00 € nicht, können zusätzlich 40% der Pflegesachleistungen genommen werden.
Bei Pflegegrad 2 – 5 steht jedem die Verhinderungspflege 1612,00€ zu.
Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise genutzt werden.
Haben Sie Fragen? Gerne können Sie uns anrufen.
05238-1330
oder
0151-23316131
Email: info@selma –mobil.de