Preise

Abrechnung  für unterstützende Angebote im Alltag

 

Seit dem 01.01.2017 werden Leistungen an fünf Pflegegrade angepasst.

Jeder der in einen Pflegegrad eingestuft wird bekommt Leistungen von der Pflegekasse.

Bei Pflegegrad 1 – 5 bekommt  jeder    125,00€   ( Entlastungsbeitrag )
Reichen die 125,00 € nicht, können zusätzlich  40% der Pflegesachleistungen genommen werden.

Bei Pflegegrad  2 – 5 steht  jedem die Verhinderungspflege  1612,00€  zu.
Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise genutzt werden.

 

Haben Sie Fragen?  Gerne können Sie uns anrufen.

05238-1330

oder

  0151-23316131

Email: info@selma –mobil.de


 

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